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Pflegende Angehörige - Sie lassen sich bei uns für Grundpflegeleistungen anstellen

Individuelle Pflege und Betreuungslösungen auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten

Danke für Ihre Anfrage! Wir melden uns in Kürze

Wir unterstützen Eltern und Angehörige von Menschen mit Pflegebedarf, mit Spezialisierung im Autismus-Spektrum, im Kanton Zürich. Mit einer Anstellung als pflegende Angehörige erhalten Sie die persönliche und finanzielle Anerkennung, die Ihrer wichtigen Aufgabe gerecht wird. Denn in der Pflege und Betreuung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf übernehmen pflegende Angehörige eine tragende Rolle. 

 

Die Versorgung eines Menschen mit hohem Pflegebedarf, wie bei Betroffenen im Autismus-Spektrum, ist häufig mit grossem Aufwand verbunden – emotional, organisatorisch und finanziell. Oft übernehmen Angehörige diese Verantwortung zusätzlich zur Erwerbsarbeit, was nicht selten zu Überlastung und Einkommenseinbussen führt.. Wenn Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgegeben werden muss, drohen finanzielle Engpässe bis hin zu Renteneinbussen. Eine frühzeitige Unterstützung kann diesen Entwicklungen entgegenwirken. Mit fairen Löhnen und klaren Rahmenbedingungen schaffen wir eine langfristig tragfähige Lösung – für Angehörige, Betroffene und das gesamte System.

 

Als nicht kommerzieller Anbieter sind wir auf einen sozialen Zweck ausgerichtet und bieten als Spitex-Organisation nicht nur Anstellungen für pflegende Angehörige, sondern auch eigene professionelle Pflegeleistungen an – und können somit gezielt zur Entlastung Ihrer individuellen Familiensituation beitragen.

Ihre Vorteile als pflegender Angehöriger bei uns

  • Faire Entlohnung: CHF 38.– Bruttostundenlohn für anerkannte Grundpflegeleistungen

  • Soziale Absicherung: AHV, IV, Pensionskasse, Unfallversicherung – alles inklusive

  • Begleitung durch Fachpersonal: Eine feste Ansprechperson begleitet Sie professionell

  • Ausbildungsförderung: Unterstützung bei der SRK-Ausbildung oder beim Anerkennungsverfahren vorhandener Qualifikationen

  • Regelmässige Beratung: Vor Ort und telefonisch, um Sie bestmöglich zu unterstützen

 

Welche Voraussetzungen für eine Anstellung bestehen?​

  • Wohnhaft im Kanton Zürich

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Pflege eines Angehörigen (idealerweise eines Kindes ab 4 Jahren)

  • Stabile und langfristige Pflegesituation

  • Bereitschaft zur Weiterbildung

  • Zustimmung aller Beteiligten

  • Keine bestehenden arbeitsrechtlichen Konflikte

So funktioniert es – von der Bedarfserhebung bis zur Anstellung

  1. Kontaktaufnahme: Sie melden sich bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

  2. Bedarfserhebung: Eine diplomierte Pflegefachperson klärt den Pflegebedarf und Anstellungsvoraussetzungen professionell ab.

  3. Vertrag & Kostengutsprache: Wir übernehmen die gesamte administrative Abwicklung.

  4. Start der Tätigkeit: Sie erhalten Lohn für Ihre Pflegearbeit – inklusive aller Sozialleistungen.

 

Pflege durch eine vertraute Person in gewohnter Umgebung stärkt die psychische Stabilität und Lebensqualität von Menschen mit Pflegebedarf. Gleichzeitig trägt diese Form der Betreuung zur Entlastung des Gesundheitssystems bei – mit geringeren Kosten und höherer Kontinuität.

Als Vollmitglied des Spitex Verband Kanton Zürich orientieren wir uns an dessen Konzept zur Anstellung von pflegenden Angehörigen. Mehr Informationen finden Sie hier auf unserem Flyer.

 

Wir beraten Sie gerne persönlich mittels Kontaktformular, per Mail an herzenssache@hin.ch oder telefonisch unter 044 544 09 04.

In Zusammenarbeit mit: 

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